Gestern stimmte das Bundeskabinett dem Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung zu (Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz)
Mit dem Gesetz sollen unter Anderem die Ermittlungsmöglichkeiten der Steuerbehörden bei Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten in unkooperativen Staaten verbessert werden. Auf diese Weise sollen Steuerflucht und Steuerhinterziehung erschwert werden.
„Was steht im Gesetzentwurf ?
Die Bundesregierung soll die Möglichkeit erhalten, mit Zustimmung des Bundesrates eine Rechtsverordnung zu erlassen, die folgendes vorsieht:
Wer Geschäftsbeziehungen zu einem Staat unterhält, der den OECD-Standard zum Auskunftsaustausch nicht einhält, muss künftig erhöhte Nachweis- und Mitwirkungspflichten gegenüber den Finanzbehörden erfüllen. Tut er dies nicht, können ihm zum Beispiel der Betriebsausgabenabzug, eine Entlastung von der Kapitalertrags- oder Abzugssteuer oder die Steuerbefreiung für Dividenden versagt bleiben.
Allgemein gilt: Je mehr ein anderer Staat kooperiert und für die Besteuerung notwendige Auskünfte erteilt, umso weniger Nachweise muss der betroffene Bürger selber erbringen. Besteht mit dem jeweiligen Staat oder Gebiet ein Abkommen, das die Übermittlung der nach dem Standard gewährleistet oder ist sonst die Auskunftsübermittlung sichergestellt, entstehen insoweit keine besonderen Mitwirkungs- oder Nachweispflichten für den Einzelnen“.
vollständiger Originaltext siehe hier (Quelle: www.bundesfinanzministerium .de „Steueroasen: Verbesserte Ermittlungsmöglichkeiten“)
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