Freitag, 23. Oktober 2009

Fristlose Kündigung durch Vermieter unzulässig, wenn Jobcenter Miete unpünktlich zahlt

[23.10.2009] - Auch wenn das Jobcenter die Mieten für den Mieter an den Vermieter regelmäßig verspätet zahlt, berechtigt das den Vermieter nicht zur fristlosen Kündigung.

(Quelle: www.steuernetz.de)


- Posted using BlogPress from my iPhone

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen