Ein Steuerpflichtiger hat in Deutschland nicht grundsätzlich das Recht Einsicht in seine Akten beim Finanzamt zu nehmen. Grundsätzlich ist laut Urteil des FG Berlin-Brandenburg ein Recht auf Akteneinsicht im Steuerverfahren nicht vorgesehen. Ein Steuerpflichtiger könne die Akteneinsicht demnach beantragen, aber diese müsse ihm nicht gewährt werden. Ein spezieller Grund die Akteneinsicht zu verweigern wäre z.B. eine dritte Person zu schützen.
(FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.11.2009, Az. 7 K 1213/07)
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