Donnerstag, 18. März 2010

Kein Recht auf Akteneinsicht beim Finanzamt

Ein Steuerpflichtiger hat in Deutschland nicht grundsätzlich das Recht Einsicht in seine Akten beim Finanzamt zu nehmen. Grundsätzlich ist laut Urteil des FG Berlin-Brandenburg ein Recht auf Akteneinsicht im Steuerverfahren nicht vorgesehen. Ein Steuerpflichtiger könne die Akteneinsicht demnach beantragen, aber diese müsse ihm nicht gewährt werden. Ein spezieller Grund die Akteneinsicht zu verweigern wäre z.B. eine dritte Person zu schützen.
(FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.11.2009, Az. 7 K 1213/07)

Sonderausgaben ab 2010

"Die Höhe der Vorauszahlung ermittelt das Finanzamt anhand der Werte Ihrer letzten Einkommensteuererklärung. Dabei müssen Steueränderungen berücksichtigt werden - zum Beispiel die Neuregelung des Sonderausgabenabzugs von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen.

Deckt die im laufenden Jahr einbehaltene Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) die letztlich zu zahlende Einkommensteuer nur zum Teil? Dann setzt der Finanzbeamte unter Umständen Einkommensteuer-Vorauszahlungen fest, um diese Lücke zu schließen. Die Höhe der Vorauszahlung ermittelt er anhand der Werte Ihrer letzten Einkommensteuererklärung. Dabei hat er Steueränderungen zu berücksichtigen.

Bei den Vorauszahlungen für das Jahr 2010 hat er zum Beispiel die Neuregelungen des Sonderausgabenabzugs von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen zu beachten. Wegen der bis 2009 geltenden anderen Spielregeln lässt sich aus Ihrer letzten Steuererklärung aber nicht genau ablesen, wie hoch die zu begünstigten Beträge sind. Deshalb gibt es eine Übergangsregelung (§ 52 Abs. 50f EStG):

Der Beamte legt die in Ihrer letzten Steuererklärung angegebenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zugrunde. Die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung kürzt er pauschal um 4%, die für eine private Krankenversicherung um 20%. Allerdings berücksichtigt er mindestens den Betrag von 1.500 Euro (bzw. 3.000 Euro bei Verheirateten).

Steuertipp
Falls Sie höhere Beiträge leisten, weisen Sie das dem Finanzbeamten bitte anhand einer Bescheinigung des Krankenversicherers nach. Dann berücksichtigt er den höheren Betrag."
(Quelle: steuertipps.de )

Montag, 22. Februar 2010

Steuerfahndung: Wo sind die Steuer-CDs?

Steuerfahndung: Wo sind die Steuer-CDs?: "

Steuer-CD, Foto: dpa


Alle sprechen von den Steuer-CDs, doch bisher haben die Finanzämter noch keinen Datenträger erhalten. Gibt es sie überhaupt oder war das alles nur ein ausgebuffter Trick?


"

Freitag, 23. Oktober 2009

Fristlose Kündigung durch Vermieter unzulässig, wenn Jobcenter Miete unpünktlich zahlt

[23.10.2009] - Auch wenn das Jobcenter die Mieten für den Mieter an den Vermieter regelmäßig verspätet zahlt, berechtigt das den Vermieter nicht zur fristlosen Kündigung.

(Quelle: www.steuernetz.de)


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Donnerstag, 6. August 2009

BGH Urteile zu den Informationspflichten einer Bank bei Beratungsgesprächen mit Kunden

BGH, Urteile vom 14.07.2009, Az. XI ZR 152/08 und XI ZR 153/08

Ist eine Bank nicht Mitglied des Einlagensicherungsfonds und sichert deshalb die Einlagen Ihrer Kunden nur bis zu einer Höhe von € 20.000,- (Einlagensicherungs- und Anlageentschädigungsgesetz), so darf Sie ihrem Kunden, der "ein besonderes Interesse an der Nominalsicherheit einer Geldanlage offenbart hat", im Beratungsgespräch keine Anlage bei ihr selbst empfehlen. Rät die Bank trotzdem zur Kapitalanlage in eigene Produkte, dann stellt dies einen Beratungsfehler dar, der einen Schadensersatzanspruch des Kunden begründen kann.
Generell ist der Kunde vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung schriftlich und in verständlicher Form darüber aufzuklären, ob und in welcher Höhe die Einlagen bei der Bank gesichert sind (vgl. § 23a des Kreditwesengesetzes).

Donnerstag, 23. April 2009

Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung

Gestern stimmte das Bundeskabinett dem Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung zu (Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz)

Mit dem Gesetz sollen unter Anderem die Ermittlungsmöglichkeiten der Steuerbehörden bei Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten in unkooperativen Staaten verbessert werden. Auf diese Weise sollen Steuerflucht und Steuerhinterziehung erschwert werden.


„Was steht im Gesetzentwurf ?

Die Bundesregierung soll die Möglichkeit erhalten, mit Zustimmung des Bundesrates eine Rechtsverordnung zu erlassen, die folgendes vorsieht:


Wer Geschäftsbeziehungen zu einem Staat unterhält, der den OECD-Standard zum Auskunftsaustausch nicht einhält, muss künftig erhöhte Nachweis- und Mitwirkungspflichten gegenüber den Finanzbehörden erfüllen. Tut er dies nicht, können ihm zum Beispiel der Betriebsausgabenabzug, eine Entlastung von der Kapitalertrags- oder Abzugssteuer oder die Steuerbefreiung für Dividenden versagt bleiben.

Allgemein gilt: Je mehr ein anderer Staat kooperiert und für die Besteuerung notwendige Auskünfte erteilt, umso weniger Nachweise muss der betroffene Bürger selber erbringen. Besteht mit dem jeweiligen Staat oder Gebiet ein Abkommen, das die Übermittlung der nach dem Standard gewährleistet oder ist sonst die Auskunftsübermittlung sichergestellt, entstehen insoweit keine besonderen Mitwirkungs- oder Nachweispflichten für den Einzelnen“.

vollständiger Originaltext siehe hier (Quelle: www.bundesfinanzministerium .de „Steueroasen: Verbesserte Ermittlungsmöglichkeiten“)

Montag, 20. April 2009

Bürokratie: Papierkram kostet Milliarden

Was kürzlich hier auf der Webseite der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie zu lesen war, dürfte niemanden wundern, der mit der Materie zu tun hat.

Als größter Kostentreiber wird besonders die Finanzbürokratie erwähnt. Und da wird den deutschen Unternehmen freilich einiges abverlangt…